Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PhoeniX GmbH,
Limburg an der Lahn, Stand 2008
§1 Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Privatpersonen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Spätestens mit der von PhoeniX GmbH erbrachten Leistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller, wenn es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Diese Geschäftsbedingungen haben ebenso Geltung, wenn es sich um Geschäfte handelt, die PhoeniX GmbH im Auftrag oder Namen von dessen Mandanten durchführt. In diesen Fällen gelten zusätzlich die AGB dieser Firmen, da PhoeniX GmbH als deren Agent auftritt.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote von PhoeniX GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn es wird ein Gültigkeitsdatum genannt oder die Verbindlichkeit bestätigt.
Sofern eine Bestellung gemäß §145 BGB anzusehen ist, können wir diese nach Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Käufer die bestellte Ware zugesandt wird.
§3 Überlassene Unterlagen/Muster
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen und Muster, wie z. B. Kataloge, Bilder, Zeichnungen, technische Informationen, Produkte etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen und Muster dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§4 Preise und Zahlung
Es gelten die Preise, die im Angebot aufgeführt sind. FOB, DDP, frei Zentrallager, frei Haus und andere Lieferbedingungen werden gesondert in den Angeboten aufgeführt und sind Bestandteil der Angebote und Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
Die Verpackung bzw. die Art der Palettierung wird im Angebot beschrieben und ist ebenso Bestandteil des Angebotes und Preises.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf den auf der Rechnung genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Die Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn PhoeniX GmbH oder die Mandanten von PhoeniX GmbH (im Falle von Vermittlungsgeschäften) über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlungen, gilt die Zahlung als dann erfolgt, wenn die Gutschrift auf dem Konto eingetragen ist.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug zahlbar. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bank p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens beleibt vorbehalten.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluß erfolgen, vorbehalten.
§5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§6 Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist PhoeniX GmbH berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche beleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 2% des Lieferwertes.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
PhoeniX GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers ans diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit dem Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
§9 Widerrufsrecht
9.1 Fristen
Sie können Ihre Vertragserklärung, sofern Sie den Vertrag als Verbraucher geschlossen haben, innerhalb 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) widerrufen.
Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an:
PhoeniX GmbH
Frauenwiesweg 23
D-65549 Limburg
info@phoeniX-cg-de
Tel. +49 (0)160 5 54 04 08
9.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Werteersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Werteersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die Rücksendung für Sie kostenfrei, wenn die Ware einen Bestellwert über 40 Euro hatte; ansonsten tragen Sie die Kosten. Unfrei zurückgesendete Ware können wir grundsätzlich nicht berücksichtigen und nehmen diese nicht an. Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor einer Rücksendung mit uns in Verbindung, um die günstigste Versandart abzustimmen.
9.3 Ausschluss
Das Rückgaberecht besteht entsprechend §312 d. Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
PhoeniX GmbH
Amtsgericht Limburg HRB 4057
Geschäftsführer Christophe M. Clément und Christof K. Wehner
Office Limburg: Christof K. Wehner • Frauenwiesweg 23 • 65549 Limburg
Tel. +49 (0)160 5 54 04 08 • c.wehner@phoenix-cg.de
Office Wiesbaden: Christophe M. Clément • Lessingstrasse 12 • 65189 Wiesbaden
Tel. +49 (0)178 500 66 33 • c.clement@phoenix-cg.de